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   VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94   

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VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94 (https://dejure.org/1995,5549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94 (https://dejure.org/1995,5549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 (https://dejure.org/1995,5549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 138 Nr 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO
    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Wahrunterstellung einer anspruchstützenden Tatsache - hierzu fehlende Begründung in den Urteilsgründen des dennoch klageabweisenden Urteils als Verletzung des rechtlichen Gehörs; zu den Grenzen der Wahrunterstellung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94
    Der über Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zuständige Prozeßgericht dazu, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215 (218); Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -).

    Darlegungen dazu, was im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre, sind, falls sich die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gegen das Übergehen von Beteiligtenvorbringen richtet, die sich unmittelbar erst aus dem Urteil ergibt, nicht erforderlich (Hess. VGH, Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94
    Die Nichtberücksichtigung des Vortrages, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichtes unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war, läßt nämlich darauf schließen, daß das Beteiligtenvorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder zumindest nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurde (BVerfG, Beschluß vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 (146)).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94
    Der über Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zuständige Prozeßgericht dazu, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215 (218); Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -).
  • BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 39.89

    Der Begriff der politischen Verfolgung - Politische Verfolgung wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94
    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist das Absehen von einer Beweiserhebung wegen Wahrunterstellung deshalb nur dort zulässig, wo der Sache nach ein Verzicht auf eine Beweiserhebung wegen Unerheblichkeit der vorgetragenen Tatsachen vorliegt, welche durch die Wahrunterstellung nur sozusagen experimentell erwiesen wird (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1990 - BVerwG 9 C 39.89 -, InfAuslR 1990, 128, 129).
  • BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 22. Dezember 1994 - 2 BvR 168/94 - Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 12 UZ 790/93 - und vom 9. November 1993 - 13 UZ 2535/93 -).
  • VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94

    Rechtliches Gehör - Berücksichtigung gerichtskundiger Tatsachen im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94
    Der über Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zuständige Prozeßgericht dazu, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215 (218); Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -).
  • VGH Hessen, 05.05.1993 - 12 UZ 790/93

    Zulassung der Berufung in Asylverfahren, hier: prozeßordnungswidrige Ablehnung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 22. Dezember 1994 - 2 BvR 168/94 - Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 12 UZ 790/93 - und vom 9. November 1993 - 13 UZ 2535/93 -).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98

    Gehörsrüge bei verfahrensfehlerhafter Beweisantragsablehnung, die aber in den

    Soweit das Verwaltungsgericht das Beweisthema des Beweisantrags Nr. 3 vom 10. Februar 1998 als wahr unterstellt und deshalb die beantragte Beweiserhebung als nicht für erforderlich bezeichnet hat, begegnet diese Begründung für die Ablehnung des Beweisantrags als solche keinen Bedenken, denn es ist anerkannt, dass auch im Verwaltungsprozess eine beantragte Beweisaufnahme durch Wahrunterstellung der unter Beweis gestellten Tatsachen abgelehnt werden kann, wobei allerdings - im Unterschied zu der entsprechenden Regelung für den Strafprozess in § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO - eine solche Wahrunterstellung nur für nicht entscheidungserhebliche Umstände in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 -, BVerwGE 77, 150 ; Beschlüsse des Senats vom 8. Mai 1992 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ 1995, Beilage 9, 72 und vom 23. Juli 1998 - 13 UZ 4206/97.A -).
  • VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95

    Abgrenzung der Beweismittel "sachverständiger Zeuge" und "Sachverständiger";

    Das Gericht darf danach von der Erhebung von Beweisen nicht aus Gründen absehen, die im Prozeßrecht keine Stütze mehr finden (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94 -).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör,

    b) Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 9/1995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann (a.A. - für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Einführung von Erkenntnismitteln - HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 , EZAR 633 Nr. 22, dessen Argumentation indes nicht hinreichend berücksichtigt, daß das im Gegensatz zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG nicht ausdrücklich genannte "Beruhenserfordernis" sich bereits aus dem Begriff des rechtlichen Gehörs deswegen ergibt, weil Gehör nur zu entscheidungserheblichem Tatsachenstoff zu gewähren ist und bereits eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vorliegt, wenn - nach Maßgabe der Rechtsmeinung des erkennenden Ausgangsgerichts - auszuschließen ist, daß bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs eine dem Antragsteller günstigere Entscheidung ergangen wäre ; wie hier etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 -, VBlBW, Rechtsprechungsdienst 1995, Beilage 8, B2 ).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249

    Heilung einer in der mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründeten

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  • OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98

    Prozesskostenhilfe

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 911995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -, zit. nach JURIS); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann.
  • OVG Niedersachsen, 09.10.1997 - 12 L 4663/97

    Berufungszulassung: rechtliches Gehör;; Berufungszulassung; Gehör, rechtliches;

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8.5.1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 9/1995, 72 ; Beschl. v. 15.3.1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f.), nur schlüssig, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats. v. 21.11.1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.11.1993 - BS V 109/93 -, zit. nach JURIS); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör beruhen kann.
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